Domain-Kündigung

Aus Hostsharing Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Diese Seite muss überarbeitet werden

Diese Seite wurde als Baustelle gekennzeichnet, weil sie überarbeitet werden muss. Eine Begründung dafür findest du auf der Diskussionsseite. Bitte hilf mit, diese Seite zu verbessern!

Domain-Kündigungen

Bei Domain-Kündigungen muss zwischen Close (Löschung) und Übertragung zu einem anderen Provider (Kündigung bei Hostsharing) unterschieden werden.

Domain-Close/Löschung oder abgehender Transfer/CHPROV

Abgehende Transfers von CNO (com, net, org und andere) - Domains

Hinweis nur für:

.COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ, .INFO, .NAME, .TV, .CC, .BZ, .NU, .CN, .TW-Domains

Hier muss die Domain vor dem Transferverfahren zunächst bei uns entsperrt werden. Dieser Schritt ist notwendig, da seit Juni 2005 alle diese Domains bei uns standardmäßig gesperrt werden, um ungewollte ACKs zu vermeiden. Die Entsperrung erreicht der Paket-Admin durch die Dom-Action release im Auftragsformular. Die Entsperrung bedeutet aber nicht, dass die Domain automatisch ohne eine weitere Meldung für einen Transfer freigegeben wird.

Arbeitsaufwand für Abweichungen

Unser evtl. Arbeitsaufwand für Abweichungen vom o.g. Verfahren wird dem jeweiligen für das Paket zuständigen Mitglied bzw. Direktkunden in Rechnung gestellt. Bei Abweichungen von unserem vorgegebenen Prozess fallen für jede Domain 4 Euro, höchstens aber wird jede angefangene Stunde mit dem jeweils aktuellen Wert einer AE (Arbeitseinheit) berechnet. Als Abweichung von unserem Verfahren gilt u.a. die Fax- oder Brief-Zustimmung zu abgehenden KKs. Über dieser Regelung sind auch die Kunden (Domain-Inhaber) unserer Mitglieder bzw. Kunden zu informieren. Alternativ bliebe uns zur Deckung der Kosten durch Umgang und Prüfung von Fax und Brief zur KK-Freigabe nur die Erhöhung der Domain-Preise.