Domain-Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hostsharing Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(30 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Domain-Kündigungen ==
#REDIRECT [[Domains]]
 
Bei Domain-Kündigungen muss zwischen Close (Löschung) und Übertragung zu einem anderen Provider unterschieden werden.
 
== Domain-Close ==
 
Zunächst wird ein Domain-Close wird über das Domain-Formular eingeleitet. Hierzu bitte der Anleitung unter [[Domains:Domain-Aufträge|Domain-Aufträge]] folgen. Die DOM_ACTION lautet close.
 
Danach (!) ist zur Bestätigung ein Fax mit der Unterschrift des Domain-Inhabers oder des Admin-C notwendig. Dieses Fax muss auch eine eidesstattliche Versicherung enthalten, dass der Unterzeichnende Owner bzw. Admin-C der Domain ist. Die angegebene Anschrift und der Name müssen 100%ig mit den Daten in der Domain-Registrierung übereinstimmen. Zwar ist ein Fax nicht sicherer als eine E-Mail, durch die Unterschrift würde eine Fälschung jedoch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
 
Die Kündigung muss 6-2 Wochen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Bei einer Frist von weniger als 6 Wochen geht der User das Risiko ein, dass der Stichtag nicht eingehalten werden kann. Deshalb ist die Kündigungsfrist vertraglich auf 6 Wochen festgelegt. Einzusehen ist der Stichtag unter anderem in der Datei .bak/doms.tar.gz im jeweiligen Paket (DOM_SINCE). Die Kündigung wird technisch sofort wirksam, und nicht erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
 
 
== Domain-Übertragung (abgehender Transfer/KK) ==
 
Für abgehende Domain-Übertragungen ist - anders als bei anderen Providern - der Paket-Admin alleinverantwortlich.
 
Dies ist schon deshalb notwendig, weil Hostsharing die freie Vergabe von Owner und Admin-C erlaubt und deren Unterschriften i.d.R. nicht kennt und daher auch nicht prüfen kann.
 
Hinweis für .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ, .INFO, .NAME, .TV, .CC, .BZ, .NU, .CN, .TW-Domains: Hier muss die Domain vor dem Transferverfahren zunächst bei uns entsperrt werden. Dieser Schritt ist notwendig, da seit Juni 2005 alle diese Domains bei uns standardmäßig gesperrt werden, um ungewollte ACKs zu vermeiden. Die Entsperrung erreicht der Paket-Admin durch die Dom-Action release im Auftragsformular. Die Entsperrung bedeutet aber nicht, dass die Domain automatisch ohne eine weitere Meldung für einen Transfer freigegeben wird.
 
 
Das eigentliche Transferverfahren muss vom neuen Eigentümer beim neuen Provider angestoßen werden. Daraufhin folgt eine Benachrichtigung durch den Domain-Robot. Die letztendliche Freigabe erfolgt dann mit dem in der Benachrichtigung erhaltenen Code-Wort per E-Mail-Reply an die Hostmaster. Damit stimmt der Paket-Admin dem KK-Antrag zu (=ACK). Dem KK-Antrag wird nicht zugestimmt, wenn die E-Mail nicht beantwortet wird.
 
Unser evtl. Arbeitsaufwand für Abweichungen vom o.g. Verfahren wird dem jeweiligen für das Paket zuständigen Mitglied bzw. Direktkunden in Rechnung gestellt. Bei Abweichungen von unserem vorgegebenen Prozess fallen für jede Domain 4 Euro, höchstens aber wird jede angefangene Stunde mit dem jeweils aktuellen Wert einer AE (Arbeitseinheit) berechnet. Als Abweichung von unserem Verfahren gilt u.a. die Fax- oder Brief-Zustimmung zu abgehenden KKs. Über dieser Regelung sind auch die Kunden (Domain-Inhaber) unserer Mitglieder bzw. Kunden zu informieren. Alternativ bliebe uns zur Deckung der Kosten durch Umgang und Prüfung von Fax und Brief zur KK-Freigabe nur die Erhöhung der Domain-Preise.
 
 
----
 
[[Kategorie:HSDoku]]
[[Kategorie:Domains]]

Aktuelle Version vom 12. August 2015, 05:32 Uhr

Weiterleitung nach: