Domain-Umzug: Unterschied zwischen den Versionen

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== Umzug einer bei Hostsharing eG registrierten Domain zu einen anderen ISP ==
== Umzug einer bei Hostsharing eG registrierten Domain zu einen anderen ISP ==



Version vom 21. März 2010, 12:45 Uhr


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Umzug einer bei Hostsharing eG registrierten Domain zu einen anderen ISP

siehe: Domain-Kündigung

Umzug einer bereits registrierten Domain zu Hostsharing eG

Eigentlich ganz einfach, hängt aber von der Top-Level-Domain(tld) ab, also ob es sich um eine .com/.net/.org oder .de oder .... Domain handelt.

Hier das Vorgehen für .de Domains:

Während die Neubestellung einer Domain sofort durchgeführt werden kann, benötigt ein Transfer (KK) Vorarbeiten, nämlich die Transfer-Absicht dem vorherigen Provider mitzuteilen.

Dafür reicht ein einfacher Text wie dieser: "Hiermit kündige ich als Owner/Admin-C den Transfer (KK) der Domain example.com zur Hostsharing eG, vertreten durch das DENIC Mitglied InternetWire, an. Ich bitte, dem folgenden Transferantrag zuzustimmen."

Dieses Schreiben sagt, dass man die Domain vom bisherigen Provider zu einem neuen Provider (hier Hostsharing eG) übertragen möchte. Gleichzeitig erteilt man dem alten Provider den Auftrag, einem in Kürze von der Denic eintreffenden KK-Antrag zuzustimmen.

Das Schreiben kann i.d.R. per Fax übermittelt werden. Viele Provider schicken einem dann allerdings zunächst ein Formular zu, mit dem man die Absicht für den Transfer nochmals bekunden muss. Bei manchen Providern kann man Domains auch im Verwaltungsbereich von deren Website zum KK freigeben.

Nach Absendung der Transfer-Ankündigung sollte man noch 3-4 Tage warten, um dem alten Provider die Zeit zu geben, dieses in seinen Datenbanken zu vermerken, bzw. ein Standard-Formular zuzusenden.

Erst dann sollte man bei Hostsharing tätig werden. Man verwendet das Formular wie unter Domain-Aufträge beschrieben, um damit einen transfer-Auftrag zu stellen.

Sollte man vom alten Provider einen NACK, also eine Nicht-Zustimmung bekommen (passiert öfter mal, weil evtl. Ketten von Resellern betroffen sind, oder irgendwer einfach nicht ohne Druck tun will, was er soll), hat man 14 Tage Zeit, eine Nachträgliche Zustimmung (Late-ACK) einzufordern.

Um einen Late-Ack zu bekommen, geht man am besten wie folgt vor: Zunächst muss man dem alten Vertragsparter gehörig per Mail/Fax/Telefon auf den Wecker gehen. Das ist wichtig, also nicht zu zaghaft sein.

Gut wäre, wenn man über den alten Provider oder die Nameserver o.ä. herausfinden könnte, über welches DENIC-Mitglied[2] die Domain registriert wurde. An dieses kann man sich danach wenden, falls es nicht geklappt hat.

Sollte man jetzt noch immer keinen Erfolg haben, wendet man sich direkt an die DENIC (www.denic.de) und schildert das Problem. Auch hier gilt: hartnäckig sein! Dann schickt auch dorthin das Schreiben, in dem der Domain-Eigner(!) die Zustimmung zum KK bzw. ein LATE-ACK einfordert.

Dann müsste es spätestens klappen.


Was tun, wenn der Tech-C sich nicht meldet

In diesem Fall den KK-Antrag stellen, bzw. Umzug einleiten. Ein bis zwei Tage abwarten ob er reagiert, wenn nicht bei der Denic anrufen. Vorfall schildern und um Hilfe bitten. In der Regel funktioniert das ganz gut.