Größenbeschränkung von E-Mails

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Größenbeschränkung von E-Mails

Die maximale Größe von E-Mails ist bei Hostsharing auf 32 MB festgelegt. Weil Dateianhänge in E-Mails sehr ineffizient kodiert werden – als Faustregel kann man rechnen, dass die Größe beim Versand um etwas mehr als 1/3 größer als die Dateigröße ist – bedeutet das in der Praxis, dass man keine Dateianhänge versenden oder empfangen kann, die größer als ca. 23 MB sind.

Versandgröße von Dateianhängen

Dateianhänge werden in E-Mails mit Hilfe des Base64-Verfahrens kodiert. Dieses Verfahren verwendet nur 64 Zeichen (6 Bit Informationsgehalt) statt die vollen 8 Bit (256 Werte) pro Byte. Daher wächst eine Datei für den Versand um ca. 8/6 (bzw. 4/3, daher die Faustformel "1/3 mehr") in der Größe an. Der Hintergrund dieses Verfahrens ist, dass mit den für E-Mail verwendeten Übertragungsverfahren nicht jeder beliebige Byte-Wert zuverlässig übertragen werden, sondern nur "lesbare Zeichen" (vereinfacht gesagt nur das, was man auch auf einer US-Tastatur tippen könnte). Die Base64-Kodierung bildet die Byte-Werte einer Binärdatei daher auf einen kleineren Satz von Zeichen ab, wobei für jeweils 3 Byte der Datei 4 Zeichen benötigt werden.

Für den Versand per E-Mail werden anschließend noch Zeilenumbrüche eingefügt, und zwar immer nach 76 Zeichen ein Zeilenumbruch, der nochmal zwei Byte benötigt. Damit wächst die Versandgröße noch einmal um 78/76 an, die Gesamtgröße für den Versand ist also sogar etwas größer als 4/3, nämlich 8/6 * 78/76 = 26/19 der ursprünglichen Dateigröße.

Rückwärts gerechnet ergibt sich so aus der maximalen Versandgröße einer E-Mail von 32 MB die maximale Dateigröße für angehängte Dateien: 32 MB * 19/26 = 23,38 MB. Davon abgezogen werden müssen noch die Kopfdaten (die bei jedem Kodierungsverfahren nötig wären) und natürlich der Platz für den Text der eigentlichen Nachricht, an die man den Anhang anhängt. In der Praxis empfiehlt es sich daher, von einer Maximalgröße von 23 MB auszugehen.